Wie lege ich Widerspruch ein, u. a. gegen Allgemeinverfügungen des Landes M-V
Eine Allgemeinverfügung ist ein Bescheid bzw. Verwaltungsakt (VA), das bedeutet, die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende, individuelle Anordnung einer Behörde.
Gegen eine Allgemeinverfügung kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Sollte die Allgemeinverfügung keine Rechtsbehelfsbelehrung haben, liegt die Frist für einen Widerspruch bei einem Jahr.
Das Widerspruchsschreiben sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
-Name
-Adresse
-Datum des Widerspruchs
-Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet
-Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen und gegen was
-Begründung, weshalb du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist. Es können auch Sachverhalte angeben werden, die bisher übersehen wurden oder der Behörde noch nicht bekannt sind.
-Unterschrift
Der Widerspruch kann elektronisch via E Mail („Bitte Empfang innerhalb von 3 Werktagen bestätigen“ schreiben) übermittelt werden oder aber per Post.
Die Ausgangsbehörde überprüft nun noch einmal ihre Entscheidung.
Ändert die Behörde den Bescheid nicht, legt sie den Widerspruch der zuständigen Widerspruchsbehörde vor. Die Widerspruchsbehörde ist der Ausgangsbehörde fachlich übergeordnet.
Von der Widerspruchsbehörde erhalten Sie dann den Widerspruchsbescheid.
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, erfolgt die Klage bei dem zuständigen Gericht durch einen Anwalt.
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, dem stehen öffentliche Mittel zur Verfügung, die dann beantragt werden.